Weiterbildung Traumapädagogik & Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP) / Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit (GPTG)

Die Weiterbildung „Traumapädagogik & Traumazentrierte Fachberatung“ (DeGPT/FVTP) / Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit (GPTG)” dient speziell der Professionalisierung pädagogischer und assoziierter Fachkräfte im Bereich der Psychotraumatologie. Die Inhalte dieser methodenübergreifend und ressourcenorientiert konzipierten Weiterbildung basieren auf den aktuellen, international gültigen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Psychotraumatologie und entsprechen zum einen dem gemeinsamen Weiterbildungsstandard der Dachverbände „Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT)“ und „Fachverband Traumapädagogik (FVTP; vormals Bundesarbeitsgemeinschaft Traumapädagogik BAG-TP)“ [DeGPT] sowie zum anderen dem Weiterbildungsstandard „Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit“ der „Gesellschaft für Psychotraumatologie und Gewaltforschung“ (GPTG).

Die Doppelzertifizierung durch die o. g. Dachgesellschaften bietet unseren WeiterbildungsabsolventInnen den Vorteil, dass sie eine Weiterbildung durchlaufen, hierfür aber – bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen (s. w. u.) – zwei Abschlusszertifikate erhalten: das Zertifikat „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP)“ und das Zertifikat „Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit (GPTG)“.

Das Konzept „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung” bzw. „Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit”

Das Konzept der Traumapädagogik und Traumazentrierten Fachberatung / Traumazentrierten Psychosozialen Arbeit (nachfolgend abgekürzt mit TP & TZFB/TZPA) dient speziell der Professionalisierung jener Berufsgruppen, die jenseits psychologischer oder ärztlicher Psychotherapie in pädagogischen, beraterischen, therapeutischen und medizinischen Kontexten mit traumatisierten Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen arbeiten (z. B. Dipl.-Päd., Dipl.-Soz.-Päd., Dipl.-Soz.-Arb., Dipl.-Theol., Dipl.-Sozialwiss., nicht-approbierte Dipl.-Psych. und Ärzte in allen ambulanten und stationären Kontexten).

Zusätzliche Erläuterungen

Der Bedarf an konkreten und handlungsbezogenen Konzepten ist hier besonders groß: Erstens ist der Umgang mit schwer belasteten Menschen fester Bestandteil des professionellen Alltagshandelns – in bestimmten Tätigkeitsfeldern sogar innerhalb oder nahebei der traumatischen Umgebung des Klienten (z. B. sozialpädagogische Familienhilfe), was eine hohe psychische (u. U. auch physische) Belastung des Helfers umschließt. Zweitens sind aufgrund der zunehmenden Ressourcenknappheit im gesamten psychosozialen Bereich (durch Stellenstreichungen, Sachmittelkürzungen, Schließen ganzer Einrichtungen etc.) Überforderungssituationen eher die Regel als die Ausnahme. Drittens sind MitarbeiterInnen in pädagogischen Feldern, in der Beratung sowie im Beratungs-Therapie-Schnittstellenbereich bei der Arbeit mit traumatisierten Menschen letztlich vor vergleichbare Probleme gestellt wie ihre psychotherapeutisch approbierten ärztlichen und psychologischen FachkollegInnen:

  • Das Erkennen (die Diagnose) traumabedingter Syndrome kann außerordentlich schwierig sein.
  • Die üblichen Vorgehensweisen stoßen bei vielen Traumatisierten an ihre Grenzen und führen mitunter sogar zur Verschlechterung statt zur Verbesserung des Zustandes der KlientInnen.
  • Komorbide Störungen und Stellvertreter-Syndrome (Depressionen, Suchterkrankungen, Somatisierungsstörungen, selbst- oder fremdschädigende Verhaltensweisen u. v. m.) erschweren oder verhindern wirksame Beratungsarbeit, pädagogische Hilfen oder Therapie.
  • Die Grenzen des persönlich Aushaltbaren werden erreicht und irritieren die professionelle Identität bis hin zur Entwicklung mittelbarer Traumafolgen (z. B. sekundäres psychotraumatisches Belastungssyndrom) oder körperlich-seelischer Beeinträchtigungen wie Burnout.

Auch wenn die Problemlagen der verschiedenen helfenden Berufsgruppen sich gleichen, so trifft dies nicht in gleichem Maße für die schwerpunktmäßig benötigten Handlungskonzepte zu. Diese variieren in Abhängigkeit davon, ob jemand pädagogisch, beraterisch, beraterisch-therapeutisch oder rein psychotherapeutisch tätig ist.

Im Gegensatz zur traumazentrierten Psychotherapie, die in aller Regel auf eine Traumadurcharbeitung abzielt, ist das vorrangige Ziel der Traumapädagogik und Traumazentrierten Fachberatung/Traumazentrierten Psychosozialen Arbeit die Stabilisierung der Betroffenen – sei es, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Trauma auf dieser Basis nach und nach von selbst verarbeiten zu können, sei es, um sie auf eine traumabearbeitende Psychotherapie vorzubereiten oder sei es, weil sich aufgrund spezifischer Klientenbedingungen (z. B. geringe seelische Belastbarkeit) die professionelle Hilfe allein auf stabilisierende Maßnahmen beschränken muss.

Das Konzept der TP & TZFB/TZPA basiert auf den Arbeiten des frühen Traumapioniers Pierre Janet (1889), auf den Erfahrungen vieler PraktikerInnen im Bereich der psychosozialen Versorgung und auf den aktuellen Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung, wonach eine qualifizierte soziale, körperliche und psychische Stabilisierung, die an den individuellen Ressourcen eines jeweiligen Klienten anknüpft, für die grundlegende Verbesserung der Befindlichkeit oder sogar die vollständige Erholung psychisch traumatisierter Menschen von zentraler Bedeutung ist. Häufig reichen allein fachlich fundierte Stabilisierungsmaßnahmen aus, um den individuellen Verarbeitungsprozess in Richtung Genesung wirksam zu unterstützen und damit die Entwicklung oder Chronifizierung von Traumafolgestörungen zu verhindern.

Oft kommt es während oder nach der Stabilisierung zu natürlichen bzw. spontanen Traumaverarbeitungsprozessen, die mit Hilfe bestimmter Techniken, die in der hier beschriebenen Weiterbildung TP & TZFB/TZPA erlernt werden, „lediglich“ begleitet und abgestützt werden müssen. Bei besonders schwerwiegenden Traumatisierungen und/oder bereits chronifizierten Verläufen dient die Stabilisierung zwei anderen Zielen:

  • Für schwerer beeinträchtigte KlientInnen ist sie unabdingbarer Bestandteil eines mehrphasigen Behandlungsplans und kann von geschulten Fachkräften als Vorbereitung auf die nachfolgende Traumabearbeitung durchgeführt werden, die von mit Expositionstechniken vertrauten PsychotherapeutInnen geleistet wird.
  • Für KlientInnen, bei denen keine Traumabearbeitung möglich ist (z. B. bei anhaltendem Täterkontakt), ist die Stabilisierung zumeist der einzige überhaupt mögliche Interventionstyp und zielt vor allen Dingen ab auf die (Wieder-)Erlangung und Aufrechterhaltung von Alltagsfähigkeiten sowie die Ermöglichung von Selbstwirksamkeitserfahrungen auf körperlicher, sozialer und psychischer Ebene.

Die Entwicklung und der berufspolitische Status des Curriculums „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP) / Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit (GPTG)“

Das Konzept der Traumapädagogik und Traumazentrierten Fachberatung wurde in den Jahren 2001 bis 2003 federführend durch das FIFAP, namentlich Sabine Lehmann und Bernd Nolde, entwickelt und zum Zwecke der Etablierung eines spezifischen, offiziellen Weiterbildungsstandards für pädagogische Fachkräfte und assoziierte Berufsgruppen schon zu diesem frühen Zeitpunkt an die DeGPT als medizinischem Dachverband angebunden (siehe auch DeGPT-Newsletter 11/2010).

Ziel der Anbindung des Curriculums an einen medizinischen statt an einen pädagogischen Dachverband (was auf den ersten Blick vielleicht näher gelegen hätte) war, zur Verbesserung der interdiszplinären Verständigung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen helfenden Berufsgruppen und damit auch zu einer verbesserten Versorgung traumatisierter Menschen beizutragen. Die Anbindung an einen pädagogischen Dachverband hätte wieder einmal mehr „den Schnitt“ durch die helfenden Berufsgruppen betont und MedizinerInnen und PsychologInnen einerseits von den pädagogischen und assoziierten Fachkräften andererseits „abgetrennt“ anstatt die unterschiedlichen Kompetenzen zu bündeln und zum Wohle hochbelasteter Menschen zusammenzuführen.

Es folgte ein langjähriger berufspolitischer Prozess, in dessen Verlauf sich die DeGPT mit der im Jahr 2008 neu gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft Traumapädagogik (BAG-TP; 2018 umbenannt in Fachverband Traumapädagogik; FVTP) zusammenschloss und das bestehende Curriculum gemeinschaftlich weiterentwickelte. Als Ergebnis dieser Zusammenarbeit wurde dann im Jahre 2010 das Curriculum „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/BAG-TP)“ als gemeinsamer offizieller Weiterbildungsstandard verabschiedet.

Innerhalb sehr kurzer Zeit entwickelte sich daraufhin eine breite Anbieterszene mit inzwischen fast 50 durch die Dachverbände DeGPT/FVTP zertifizierten Weiterbildungsinstituten, zu denen natürlich auch das FIFAP zählt, und  das eines der wenigen Institute ist, das zusätzlich eine DeGPT-Zertifizierung für die Ausbildung von Traumapsychotherapeut:innen besitzt.

Zwischen 2010 und 2018 haben viele pädagogische Fachkräfte und assoziierte Berufsgruppen das o. g. Curriculum an den verschiedenen Weiterbildungsinstituten absolviert und mit dem offiziellen Zertifikat „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/BAG-TP)“ erfolgreich abgeschlossen. Voraussetzung für diese Doppelqualifikation (TP und TZFB) war dabei das Durchlaufen einer mindestens 120 UE umfassenden, einschlägigen Weiterbildung.

Seit dem Jahr 2018 existiert ein überarbeitetes Curriculum „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung“, dessen Struktur vor allem dahingehend geändert worden ist, dass nun für einen Abschluss des Curriculums, also

  • entweder den Abschluss „Schwerpunkt Traumapädagogik (DeGPT/FVTP)“
  • oder den Abschluss „Schwerpunkt Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP)“

mindestens 150 UE verpflichtend sind (= 30 UE mehr als bisher und dies für einen Schwerpunktabschluss).

Sofern InteressentInnen beide Schwerpunktabschlüsse erwerben wollen, also die Doppelqualifikation „Schwerpunkt Traumapädagogik (DeGPT/FVTP)“ und „Schwerpunkt Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP)“, so ist diese seit 2018 nur mehr für mindestens 180 UE zu erhalten (= 60 UE mehr als es bisher für die Doppelqualifikation notwendig war).

Das FIFAP bietet ein integriertes Curriculum „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP)“ an, das beide Schwerpunktabschlüsse umfasst. Auch wenn dies zeitlich und monetär gesehen (noch) etwas ressourcenintensiver ist als der Einzelabschluss, so bietet der Doppelabschluss gegenüber dem Einzelabschluss in der Summe doch einige erhebliche Vorteile:

  • Die Inhalte und Perspektiven von TP und TZFB, die im pädagogischen Feld genuin zusammengehören und miteinander verschränkt sind, werden – wie es auch im „alten“ Curriculum der Fall war – durchgängig zusammengehalten, was und weil dies dem Anforderungsprofil der meisten pädagogischen Arbeitsfelder entspricht.
  • Damit verbunden ist: In unseren Ausbildungsgruppen wird vom ersten bis zum letzten Seminar eine Durchmischung der verschiedenen pädagogischen Felder gewährleistet; d. h. es findet keine künstliche Separierung in „Traumapädagogen“ und „Trauma(fach)berater“ statt, so dass Alle mit- und voneinander lernen können.
  • Da die AbsolventInnen des Integrierten Curriculums von vorneherein den Doppelabschluss TP und TZFB erwerben, müssen sie nach dem Erwerb eines Schwerpunktabschlusses nicht schauen, ob, wo und wann sie ggf. den anderen Schwerpunktabschluss aufsatteln können.
  • Im pädagogischen Feld Tätige wechseln im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn meist mehrfach das Arbeitsfeld. Eine integrierte Qualifikation in TP und TZFB beinhaltet, dass pädagogische Fachkräfte bei einem Wechsel des Tätigkeitsschwerpunktes (sei es in Richtung stärkerer Betonung der traumapädagogischen Arbeit mit Klienten, z. B. in der stationären oder ambulanten Jugendhilfe, oder sei es in Richtung stärkerer Betonung der traumazentrierten Fachberatung, z. B. in einer Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt) automatisch die Qualifikation für beide Bereiche vorhalten – und damit ihre Chancen gegenüber MitbewerberInnen verbessern, die „nur“ einen Schwerpunktabschluss mitbringen.

In jeder unserer Weiterbildungen stehen für den Doppelabschluss (Schwerpunkt TP und Schwerpunkt TZFB) jeweils 16 Plätze zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir in jedem Curriculum zwei Sonderplätze an für TeilnehmerInnen, die nur einen der beiden Schwerpunktabschlüsse belegen möchten/können (Schwerpunkt TP oder Schwerpunkt TZFB). Sofern sich keine InteressentInnen für den Einzelabschluss bewerben, werden alle Plätze an InteressentInnen für den Doppelabschluss vergeben. Bitte beachten: Beim Einzelabschluss TP oder TZFB (DeGPT/FVTP) ist keine zusätzliche Zertifizierung durch die GPTG möglich!

Die Übersicht zum Curriculum Traumapädagogik & Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP) / Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit (GPTG)

Nachfolgend finden Sie die Übersicht zu unserem Curriculum. Es besteht aus:

  • dem sog. Grundlagencurriculum (= fünf Seminare plus Supervision) sowie
  • zwei Schwerpunktseminaren „Traumapädagogik“ und
  • zwei Schwerpunktseminaren „Traumazentrierte Fachberatung“.
Basisseminar Grundlagen der Psychotraumatologie 20 UE
  • Begriff der psychischen Traumatisierung
  • Prozess psychischer Traumatisierung
  • Akute und chronische Folgen psychischer Traumatisierung
  • Varianten psychotraumatischer Syndrome
  • Vier-Phasen-Modell traumazentrierter Beratung, Pädagogik und Therapie (Überblick):
    1. Orientierung, 2. Stabilisierung, 3. Traumabearbeitung/-verarbeitung, 4. Integration
  • Orientierungsphase Teil 1: Beziehungsaufbau und -gestaltung
  • Basisstrategien traumazentrierter Beratung, Pädagogik und Therapie
Vertiefungsseminar Grundlagen der Psychotraumatologie 19 UE
  • Physiologie psychischer Traumatisierung
  • Selbstfürsorge I: Belastungsanalyse und Strategien der Entlastung
  • Orientierungsphase Teil 2: Anamnese, Diagnostik, Prozessplanung
  • Kindheitstraumata
  • Traumaspezifische Behandlungsverfahren im Überblick u. a. EMDR, DBT
  • Selbstfürsorge II: Übung zur Selbstreflexion und Standortbestimmung
Praxisseminar I: Stabilisierung Teil 1 19 UE
  • Ebenen der Stabilisierung: körperlich, sozial, psychisch
  • Körperliche Stabilisierung I: Allgemeine Grundlagen; einfache Entspannungstechniken, Achtsamkeits- und (Selbst-)
  • Wahrnehmungsübungen, Edu-Kinesiologische Übungen
  • Soziale Stabilisierung: Rechtliche Grundlagen (z. B. OEG, GewSchG) Unterbrechung von Täterkontakt, Mobilisierung ökonomischer und sozialer Ressourcen
  • Psychische Stabilisierung I: Geschichte imaginativer Verfahren; Arten imaginativer Techniken; Imaginieren, Transformieren, Externalisieren, Manipulieren und Kontrastieren; Antastübungen; Distanzierungs- und Kontrolltechniken (z. B. Tresor- und Eisfachtechnik, Gepäck ablegen)
  • Krisenintervention I: Umgang mit dissoziativen Zuständen
Praxisseminar II: Stabilisierung Teil 2 19 UE
  • Körperliche Stabilisierung II: Techniken zur Körpersynchronisation und -integration (Qigong, Selbstbreema, Aromatherapie)
  • Psychische Stabilisierung II (Arbeit mit „inneren” Ressourcen): Imaginative Selbstberuhigungs- und Selbsttröstungstechniken
  • Psychische Stabilisierung III (Arbeit mit „äußeren” Ressourcen): Techniken zur Verstärkung und Verankerung real erlebter positiver Zustände
  • Krisenintervention II: Umgang mit selbstverletzendem Verhalten
Praxisseminar III: Aspekte der Traumaverarbeitung und Integration in Beratung und Pädagogik 19 UE
  • Unterschiede des Umgangs mit dem Trauma in Psychotherapie und Beratung/Pädagogik
  • Möglichkeiten der Unterstützung/Begleitung natürlicher bzw. spontaner Traumaverarbeitungsprozesse (Phase 3 des Vier-Phasen-Modells): Distanzierungs- und Explikationstechniken
  • Begleitung im Prozess der Integration und Neuorientierung (Phase 4 des Vier-Phasen-Modells): Trauern und Abschiednehmen, Sinnfragen, Erwerb neuer Fertigkeiten etc.
  • Krisenintervention III: Umgang mit suizidalem Verhalten
Supervision und Selbsterfahrung 24 UE
Praxisbezogene Supervision mit Selbsterfahrungselementen (Drei Tage mit jeweils 8 WE)
Schwerpunktseminar I: Traumapädagogik Teil 1 15 UE
  • Bindung und Trauma
  • Bindungs- und Beziehungsverhalten, Übertragung und Gegenübertragung am Beispiel sexuell traumatisierter Menschen
  • Methoden zum Selbst-Verstehen, zur Selbstbeobachtung und zur (Wieder-)Erlangung von Selbstkontrolle und Selbstwirksamkeit, u. a. Arbeit mit inneren Anteilen, Zusammenhang Gefühl – Körper – Verhalten
  • Möglichkeiten und Grenzen traumabezogener Arbeit im Gruppenkontext
  • Traumasensible Elternarbeit
Schwerpunktseminar II: Traumapädagogik Teil 2 15 UE
  • Selbstreflexion, Selbsterkennen, Selbstachtsamkeit als goldener Schlüssel der Bindungs- und Beziehungsarbeit
  • Eigene Ressourcen und deren Nutzung im beruflichen Alltag
  • Eigene Abwehr- und Copingstrategien; Auswirkungen auf den Arbeitsalltag
  • Gelebte Rollen in Vergangenheit und Gegenwart, privat und beruflich
  • Zusammenhang zwischen eigener Kindheit/Jugend und Berufswahl
  • Bedeutung eigener Bindungs- und Beziehungserfahrungen für die heutige berufliche Rolle und Beziehungsgestaltung
  • Ist- und Soll-Gewichtung von Freizeit, Arbeit, Gesundheit, Normen und Beziehungen
Schwerpunktseminar III: Trauma(fach)beratung Teil 1 15 UE
  • Grundlagen I: Begriffsklärung, Beratungsansätze
  • Anfang der Beratungsbeziehung: Auftrag, Auftragsklärung, Auftraggeber, Ziele
  • Planung des Beratungsprozesses unter Berücksichtigung zentraler Person- und Settingariablen (z. B. Geschlecht, Alter, kognitives Funktionsniveau)
  • Traumaspezifische Beratung mit verschiedenen Zielgruppen (z. B. Suchtberatung, Erziehungsberatung, Beratung im Kontext sexueller Gewalt)
  • Möglichkeiten und Grenzen traumazentrierter Beratung (z. B. in Zwangskontexten, im Rahmen der Telefon- und Onlineberatung, in zeitlich stark befristeten Settings)
Schwerpunktseminar IV: Trauma(fach)beratung Teil 2 15 UE
  • Grundlagen II: Gesetzliche Grundlagen und ethische Richtlinien; Dokumentation, Evaluation, Qualitätssicherung
  • Beratung in traumatisierten Institutionen/Einrichtungen (z. B. durch Suizid eines Schülers, sexuellen Übergriff eines Fachkollegen)
  • Umgang mit psychischen und körperlichen Krisen in Beratungssituationen (z. B. Dissoziation, Übererregung, Hyperventilation, Ohnmacht, Übelkeit/Erbrechen)
  • Ende der Zusammenarbeit: Traumasensible Gestaltung des Abschieds von KlientInnen; Umgang mit Abbrüchen der Zusammenarbeit
  • Indikationen zur Weiterverweisung in Traumapsychotherapie oder andere Hilfen
Insgesamt 180 UE

Die Zielgruppen und Zertifizierungsvoraussetzungen

Die Weiterbildung „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP) / Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit (GPTG)“ ist konzipiert für:

  • Hochschul- und FachhochschulabsolventInnen mit psychologischen, pädagogischen und verwandten Abschlüssen, z. B. Dipl.-PsychologInnen und ÄrztInnen, Dipl.-PädagogInnen, Dipl.-SozialarbeiterInnen und Dipl.-SozialpädagogInnen, Dipl.-HeilpädagogInnen, SonderpädagogInnen, LehrerInnen, Dipl.-TheologInnen, Dipl.-SoziologInnen, oder analoge Abschlüsse (BA, MA) sowie für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung (FachschulabsolventInnen) im sozial- administrativen, erzieherischen oder pflegerischen Bereich (insbes. ErzieherInnen, Pflegefachkräfte, Hebammen, ErgotherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen u. Ä.)
  • mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung (zum Abschluss der Weiterbildung) in einem relevanten Praxisfeld (dazu zählen auch Praktika und Anerkennungsjahre).

Sofern Sie eine offizielle Zertifizierung durch die Fachgesellschaften DeGPT/FVTP und GPTG anstreben, müssen Sie beide der genannten Voraussetzungen erfüllen (siehe DeGPT). Ist dies nicht der Fall, so können Sie selbstverständlich dennoch an der Weiterbildung teilnehmen. Sie schließen diese dann jedoch nicht mit dem offiziellen Zertifikat der Dachverbände DeGPT/FVTP und GPTG ab, sondern mit dem institutseigenen FIFAP-Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass Sie die genannte Weiterbildung gemäß den Richtlinien der DeGPT/FVTP und GPTG absolviert haben.

Weitere Teilnahmevoraussetzung: Normale psychische und physische Belastbarkeit sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, an Übungen mit Selbsterfahrungscharakter teilzunehmen und dabei durchgängig die eigenen Grenzen sowie die anderer zu erkennen und zu wahren.

Die Dauer und Module der Weiterbildung

Der gesamte Weiterbildungsgang dauert maximal eineinhalb Jahre und kann innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen werden. Die Weiterbildung besteht aus folgenden Bausteinen:

  • Neun Kompaktseminare zweitägiger Dauer mit je 15 bis 20 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 50 bis 60 Minuten, die in etwa sechs- bis achtwöchigem Abstand stattfinden. Die Veranstaltungstage der Seminare liegen immer auf den Wochenenden (Samstag und Sonntag) und dauern jeweils von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
  • Drei Supervisionstage mit jeweils acht UE zu je 50 bis 60 Minuten (freitags oder samstags in Münster, jeweils 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr; samstags in Rostock, 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr), in deren Verlauf von jedem Teilnehmenden die durch die Dachverbände beschriebenen zertifikatsrelevanten Leistungen zu erbringen sind (siehe weiter unten, Abschnitt Zertifizierung).
  • Dringend empfohlen, aber nicht vorgeschrieben: Kollegiale Arbeits- bzw. Intervisionsgruppen (drei bis sechs TeilnehmerInnen), die sich ab dem dritten Seminar begleitend zur Weiterbildung, idealerweise auch nach deren Beendigung, in mehrmonatigen Abständen treffen, um die erworbenen Fertigkeiten und Praxiserfahrungen in kollegialer Runde zu reflektieren.

Die Inhalte/Didaktik

Wir schulen ausschließlich im Präsenzformat, weil die traumasensible Zusammenarbeit mit schwerstbelasteten Menschen nachvollziehbarerweise nicht versteckt hinter Bildschirmen, sondern nur in der realen zwischenmenschlichen Begegnung erlernt werden kann.

Die Inhalte der Weiterbildung orientieren sich an den internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Psychotraumatologie und entsprechen den offiziellen Weiterbildungsstandards „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung“ der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) und des Fachverbands Traumapädagogik (FVTP) sowie der Gesellschaft für Psychotraumatologie und Gewaltforschung (GPTG).

Die einzelnen Seminare des Curriculums sind chronologisch angeordnet, bauen also sowohl inhaltlich (zunehmende Komplexität) als auch didaktisch aufeinander auf. Eine Einzelbelegung von Seminaren ist daher nicht möglich, ebenso wenig wie der Quereinstieg in bereits laufende Curricula.

Die Weiterbildung beinhaltet einen straffen Lehrplan und setzt zunächst auf eine präzise Wissensvermittlung, wobei der mediengestützte Vortrag eine zentrale Methodik darstellt (Motto: „Die Mutter jeder guten Praxis ist eine gute Theorie“). Die theoretischen Einheiten sind natürlich strikt auf die Praxis in pädagogischen und beraterischen Handlungsfeldern bezogen und werden fortlaufend anhand von Beispielen veranschaulicht. Übende Inhalte beginnen (im Wechsel mit lehrenden Inhalten) ab dem dritten Seminar.

Als didaktische Mittel werden eingesetzt: Maximale Gruppengröße 18 TeilnehmerInnen, mediengestützte Vorträge, Fallbeispiele, Übungen in der Gesamtgruppe sowie Kleingruppenarbeit, Fallbeispiele, Live-Demonstrationen vor der Gruppe sowie ausführliche, Seminarunterlagen mit Texten, Arbeitsblättern und Übungsanleitungen.

Die Doppel-Zertifizierung DeGPT/FVTP und GPTG

Hinsichtlich des Zertifikates, das TeilnehmerInnen am Ende der Weiterbildung erhalten, gelten folgende Regelungen:

  • TeilnehmerInnen, welche die komplette Weiterbildung mit den beiden Schwerpunktabschlüssen Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung erfolgreich absolviert haben, erhalten am Ende der Weiterbildung sowohl ein Abschlusszertifikat der Dachverbände DeGPT/FVTP als auch der Dachgesellschaft GPTG.
  • TeilnehmerInnen, die einen Einzelabschluss in Traumapädagogik oder Traumazentrierter Fachberatung erwerben wollen (nur zwei Plätze pro Curriculum), erhalten ein Abschlusszertifikat der Dachverbände DeGPT/FVTP, welches den jeweils gewählten Schwerpunktabschluss ausweist. Eine zusätzliche Zertifizierung durch die GPTG erfolgt beim Einzelabschluss nicht.
  • TeilnehmerInnen, welche die weiter o. g. Voraussetzungen für den offiziellen Zertifikatserwerb nicht erfüllen, schließen die Weiterbildung mit dem institutseigenen Zertifikat „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung (FIFAP)“ ab. Eine Unterscheidung in Einzel- und Doppelabschluss gibt es beim institutseigenen Zertifikat grundsätzlich nicht.

Voraussetzungen für den offiziellen (wie auch den institutseigenen) Zertifikatserwerb sind:

  • Die gesamte Weiterbildung muss durchlaufen werden, wobei maximal acht Unterrichtseinheiten Fehlzeit erlaubt sind  (möglichst nicht am Stück, weil hierdurch die Inhalte eines gesamten Veranstaltungstages verpasst werden). Darüber hinaus gehende Fehlzeiten erfordern das Nachholen der verpassten Inhalte in einem der parallel laufenden Curricula. Da die entsprechenden Nachholmöglichkeiten sich nach der Anzahl freier Platzkapazitäten in den Parallelcurricula bestimmen, kann ein Nachholtermin im laufenden Weiterbildungsjahr nicht immer garantiert werden; es besteht kein Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin.
  • Für die Zertifizierung nach DeGPT/FVTP und GPTG müssen insgesamt folgende Leistungen erbracht werden:
    • in einem der beiden Schwerpunkte (Traumapädagogik oder Traumazentrierte Fachberatung; dies entscheidet der Teilnehmende) eine Fallvorstellung (nach einem vorgegebenen Schema) und eine Projektvorstellung (z. B. Entwicklung eines traumasensiblen Flyers für Klienten zur Einführung in den traumazentrierten Arbeitsansatz; Entwicklung eines traumasensiblen Einrichtungskonzepts; Erarbeitung traumaspezifischer psychoedukativer Modelle für die Klientel der je eigenen Einrichtung; Aufbau und Durchführung einer Stabilisierungsgruppe etc.), beides jeweils mündlich und schriftlich und beides jeweils belegt durch ein Originaldokument (z. B. Videoaufnahme, Zeichnungen, Tagebuchnotizen des Klienten, Begrüßungsflyer);
    • im anderen der beiden Schwerpunkte (Traumapädagogik oder Traumazentrierte Fachberatung) eine Fallvorstellung (nach einem vorgegebenen Schema), mündlich und schriftlich sowie ebenfalls belegt durch ein Originaldokument.

Bitte beachten: Beim Einzelabschluss TP oder TZFB (DeGPT/FVTP) sowie bei der institutseigenen Zertifizierung des FIFAP entfällt die zweite Fallvorstellung als Anforderung, und die zusätzliche Zertifizierung durch die GPTG ist ausgeschlossen.

Die Zertifizierung beinhaltet keine daraus abzuleitenden formalrechtlichen Ansprüche im Sinne der Erlangung eines „Psychotherapeutenstatus“ oder der Möglichkeit zur Partizipation an der kassenrechtlichen oder einer anderen Versorgungsstruktur. Der Weiterbildungsabschluss entspricht einer Zusatzqualifikation für den Beruf, den die TeilnehmerInnen bereits ausüben.

Die Termine

Über die von uns ausgeschriebenen, jeweils aktuellen Termine zur Weiterbildung „Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP) / Traumazentrierte Psychosoziale Arbeit (GPTG)” können Sie sich in der Rubrik Aktuelle Termine informieren.

Falls Sie das beschriebene Curriculum „Inhouse“ für Ihre Einrichtung buchen möchten, so nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular. Gerne setzen wir uns dann mit Ihnen in Verbindung, um die Möglichkeit eines Curriculums in Ihrem Hause (wahlweise mit einem Schwerpunktabschluss oder mit beiden Schwerpunktabschlüssen) zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Auslastung unseres Instituts i. d. R. ein Vorlauf von eineinhalb bis zwei Jahren erforderlich ist.

Die Kosten

Die Kosten für das integrierte Curriculum (= beide Schwerpunktabschlüsse) 2025/2026 betragen insgesamt EUR 3.775,00. Im Preis enthalten sind – neben der Zertifizierung, für die keine gesonderten Kosten anfallen – eine reichhaltige Mittagsverpflegung (Pizzalieferdienst mit Essen nach freier Wahl) und pro Termin eine Teilnahmebescheinigung sowie bei allen zweitägigen Seminaren Teilnehmerunterlagen in Form eines Readers mit ausführlichen Texten, Arbeitsblättern und Übungen, so dass den Teilnehmenden am Ende der Weiterbildung ein exakt auf die Weiterbildung bezogenes, rund 450 Seiten umfassendes Nachschlagewerk zur Verfügung steht.

Fördermöglichkeiten: Da unsere WeiterbildungsnehmerInnen aus fast allen Bundesländern anreisen und in jedem Bundesland andere Fördermöglichkeiten existieren, die für uns als Anbieter sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Abwicklungsvorgänge beinhalten, können wir leider nur Förderverfahren berücksichtigen, die nicht ressourcenintensiv sind. Zum Beispiel nimmt das FIFAP grundsätzlich nicht mehr am Bildungsscheckverfahren teil, da es mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Jedoch erkennen wir bspw. speziell für unsere TeilnehmerInnen aus Hamburg den sog. „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ an, weil dieses Verfahren auch ohne Verwaltungsapparat problemlos abgewickelt werden kann. Die Förderhöhe des Weiterbildungsbonus va­riiert je nach Art der Fortbildung und dem persönlichen Profil der Antragstellenden. Informationen zu Ihren persönlichen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren erhalten Sie im Netz unter https://www.zwei-p.org/serviceportal/ (Anträge können nur von Ihnen selbst als WeiterbildungsinteressentIn gestellt werden, nicht von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin).

Auch wenn in Ihrem speziellen Fall keine konkrete Fördermöglichkeit nutzbar sein sollte, so können Sie die Weiterbildungskosten u. U. beträchtlich senken, z. B. durch:

  • Verhandlung über (Teil-)Erstattung von Weiterbildungskosten durch Ihren Arbeitgeber

plus

  • Nutzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung. In Abhängigkeit von Ihren Einkünften bzw. denen Ihres Ehepartners sind alleine dies bis zu 45 %. Die Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberatenden.

Anmeldung

Die rechtswirksame Anmeldung zur Weiterbildung erfolgt mit unserem Anmeldeformular, welches Sie über den unten aufgeführten Link: „Beschreibung mit Anmeldung” aufrufen können. Zur Vorab-Reservierung eines Platzes nutzen Sie bitte die unten angezeigte Schaltfläche „Online-Reservierung”.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung/Reservierung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung und die Mitteilung, ob ein Platz frei ist oder nicht. Sofern wir Ihnen einen Platz anbieten können, überweisen Sie bitte die zu entrichtenden Anzahlung innerhalb des in der Eingangsbestätigung angegebenen Zeitraums. Achten Sie bitte auf die Einhaltung der Zahlungsfrist, da wir sonst keine verbindliche Zusage zu Ihrer Teilnahme an der Weiterbildung geben können. Bei rechtzeitigem Zahlungseingang erhalten Sie von uns die Teilnahmezusage sowie alle wichtigen Informationen rund um die von Ihnen gebuchte Veranstaltung (z. B. Wegbeschreibung, Übernachtungsmöglichkeiten).