Tipps zur Therapeutensuche

Wann ist professionelle Hilfe sinnvoll oder nötig?

Vielen Menschen gelingt es nach einer Zeit, traumatische Erlebnisse ohne spezielle Hilfe zu verarbeiten. Das kann Wochen und Monate dauern, und in dieser Zeit können die geschilderten Symptome (Folgen psychischer Traumatisierung) in wechselnder Intensität auftreten. Wenn diese Symptome mit der Zeit immer schwächer werden, wenn Sie merken, dass Sie langsam wieder in den Alltag zurückfinden, und wenn Sie spüren, dass die Erinnerungen an das Ereignis Sie nicht mehr überwältigen, dann ist das ein Zeichen eines gesunden Verarbeitungsprozesses, den Sie wahrscheinlich mit Unterstützung durch ihr soziales Umfeld auch ohne weitergehende professionelle Hilfe bewältigen können.

Bleiben einige oder viele der anfänglichen Symptome jedoch in ihrer Stärke konstant oder kommen weitere Beschwerden hinzu, wie z. B. körperliche Symptome ohne organische Ursache, das Gefühl einer zunehmenden Distanzierung von anderen Menschen oder dem eigenen Körper, risikoreiches Verhalten, vermehrter Alkohol-, Medikamenten- oder Nikotinkonsum, anhaltende Ängste, depressive Verstimmungen bis hin zu Suizidgedanken sowie andere belastende Erlebens- und Verhaltensweisen, dann sollten Sie sich nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen reichen einige Beratungsgespräche aus, manchmal ist auch eine längere Therapie sinnvoll – z. B., wenn es in Ihrer Vorgeschichte schon mehrere belastende Ereignisse gab und Sie sich in einer derzeit insgesamt sehr schwierigen oder krisenhaften Lebenssituation befinden.

Häufige Beschwerdebilder

Es kann sein, dass Sie im Falle des Anhaltens von Symptomen unter einem von drei Beschwerdebildern leiden, die bei traumatisierten Menschen öfter vorkommen. Diese werden in der Fachsprache „Akute Belastungsreaktion”, „Posttraumatische Belastungsstörung” und „Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung” genannt.

Traumaspezifische Diagnosen

Die nachstehend beschriebenen traumaspezifischen Störungsbilder bzw. Diagnosekategorien bilden die Vielzahl möglicher Traumafolgen keineswegs vollständig ab; sie stellen vielmehr Idealtypen oder Reinformen dar, die in der Praxis eher die Ausnahme als die Regel sind (Hofmann, 1999; Wöller, Siol & Liebermann, 2001). Viele Menschen entwickeln nach einem extrem belastenden Ereignis zusätzlich oder anstelle traumaspezifischer Störungen andere Beschwerden und Beeinträchtigungen (z. B. Depressionen, körperliche Beschwerden, Suchterkrankungen, Ängste, soziale Schwierigkeiten), die in den traumabezogenen Diagnosekategorien nicht enthalten sind. Insgesamt sind die derzeit existierenden Diagnosekategorien ebenso wie ihre Platzierungen innerhalb der Diagnoseschlüssel ICD-10 und DSM-IV als absolut unbefriedigend zu bezeichnen, was dazu beiträgt, dass traumatisch bedingte Störungen oft nicht richtig klassifiziert werden (können).

Wichtiger Hinweis:

Nutzen Sie die nachfolgenden Beschreibungen bitte nur zu Ihrer Information und nicht zur eigenen Diagnostik oder zur Diagnostik Ihnen bekannter Personen. Die Feststellung psychotraumatischer Störungsbilder erfordert spezielle Instrumente und Verfahrensweisen, klinische Erfahrung sowie fundiertes Fachwissen zu differentialdiagnostischen und Ausschluss-Kriterien.

Akute Belastungsreaktion (ABR; ICD-10) bzw. Akute Belastungsstörung (ABS; DSM-IV)

Die ABR bzw. ABS ist eine kurzzeitige, von selbst wieder abklingende Beeinträchtigung, die durch folgende Merkmale charakterisiert ist (nach DSM-IV, 1998):

  • Konfrontation mit (mindestens) einem traumatischen Ereignis, wobei die Reaktion der Person intensive Furcht, Ohnmacht, Hilflosigkeit, Entsetzen oder Todesangst umfasste.
  • Vorhandensein von mindestens drei der folgenden dissoziativen Symptome während des Ereignisses oder kurz danach: 1. emotionale Taubheit, 2. Beeinträchtigung der bewussten Wahrnehmung der Umwelt, 3. Derealisationserleben (Objekte, Menschen oder Umgebung wirken unwirklich, fern, künstlich, leblos), 4. Depersonalisationserleben (der Betroffene empfindet seine eigenen Gefühle, Erfahrungen oder den eigenen Körper als leblos, fern oder sonstwie unwirklich verändert), 5. teilweise oder vollständige Amnesie.
  • Wiederkehrende und eindringlich belastende Erinnerungen an das Ereignis in Form von Gedanken, Sinneseindrücken (z. B. Bilder, Geräusche), Alpträumen, Gefühlen, als ob das Ereignis wiederkehrt (teilweises oder vollständiges Wiederdurchleben des Ereignisses in Hier-und-Jetzt-Qualität) sowie intensiven Reaktionen bei der Konfrontation mit traumarelevanten Reizen (z. B. intensive Angstgefühle, Händezittern, Schweißausbrüche).
  • Vermeidung traumarelevanter Reize (Gedanken, Gefühle, Orte, Aktivitäten, Menschen, Stichworte usw.).
  • Deutliche Symptome von Angst oder Übererregbarkeit (Ein- und Durchschlafstörungen, Schreckhaftigkeit, erhöhte Reizbarkeit, motorische Unruhe, Überwachsamkeit und Konzentrationsstörungen).
  • Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen und anderen wichtigen Funktionsbereichen.
  • Die Störung dauert mindestens zwei Tage und höchstens vier Wochen und tritt innerhalb von vier Wochen nach dem Ereignis auf.

Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS; ICD-10 und DSM-IV)

Die PTBS ist eine mittel- bis langfristige Störung, die im wesentlichen durch die gleichen Kriterien gekennzeichnet ist wie die Akute Belastungsreaktion bzw. Akute Belastungsstörung (nach DSM-IV, 1998):

  • Konfrontation mit (mindestens) einem traumatischen Ereignis, wobei die Reaktion der Person intensive Furcht, Ohnmacht, Hilflosigkeit, Entsetzen oder Todesangst umfasste.
  • Wiederkehrende und eindringlich belastende Erinnerungen an das Ereignis in Form von Gedanken, Gefühlen und Sinneseindrücken (z. B. Bilder, Geräusche, Körperempfindungen), Alpträumen, Handeln oder Fühlen, als ob das Ereignis wiederkehrt (teilweises oder vollständiges Wiederdurchleben des Ereignisses in Hier-und-Jetzt-Qualität) sowie intensiven psychischen und/oder körperlichen Reaktionen bei der Konfrontation mit traumarelevanten Reizen (z. B. Schweißausbrüche, Händezittern).
  • Vermeidung traumarelevanter Reize (Gedanken, Gefühle, Orte, Aktivitäten, Menschen, Stichworte); umfasst auch teilweise oder vollständige Amnesie (Erinnerungsverlust) sowie emotionale Abflachung (innere Teilnahmslosigkeit, Interessenverlust, Gefühle der Entfremdung von anderen Menschen, eingeschränkte Bandbreite des Affekts etc.).
  • Übererregbarkeit (Ein- und Durchschlafstörungen, erhöhte Reizbarkeit, Konzentrationsstörungen, Überwachsamkeit, Schreckhaftigkeit).
  • Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen und anderen wichtigen Funktionsbereichen.
  • Dauer länger als einen Monat.

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen ABR und PTBS liegt nicht in den Symptomen (diese sind sich oft sehr ähnlich), sondern im Zeitfaktor: Während die ABR innerhalb des sehr engen Zeitfensters von vier Wochen nach dem Ereignis sowohl auftritt als auch wieder von selbst abklingt, variieren Eintrittszeitpunkt und Dauer der PTBS sehr stark. Dem entsprechend unterscheidet man PTBS mit normalem und verzögertem Beginn sowie akute und chronische Verlaufsformen.

Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung (APEB; ICD-10)

Die APEB ist eine langfristige, d. h. chronische und irreversible Störung, die als Folge extremer, meist langdauernder Belastungen eintritt (z. B. Konzentrationslagererfahrungen, Geiselnahme oder Gefangenschaft, mit der ständigen Drohung gefoltert oder getötet zu werden). Die APEB kann im Anschluss an ein psychotraumatisches Belastungssyndrom auftreten, doch kann sie sich auch ohne vorangegangenes PTBS entwickeln. Zur Diagnosenstellung müssen über einen Zeitraum von zwei Jahren folgende Merkmale vorliegen, die fremdanamnestisch bestätigt werden sollten (nach ICD-10, 1997):

  • Feindlich-misstrauische Haltung gegenüber der Welt
  • Sozialer Rückzug
  • Gefühl der Leere und Hoffnungslosigkeit
  • Chronische Nervosität
  • Gefühl der Entfremdung

Die genannten traumaspezifischen Syndrome sind nicht die einzigen Beschwerdebilder, die nach einem Trauma auftreten können: Viele Menschen leiden zusätzlich oder statt dessen unter Depressionen, Suchterkrankungen, Ängsten, Zwängen, körperlichen Krankheiten oder anderen Beeinträchtigungen, die mit einer psychischen Traumatisierung meist nicht so schnell in Verbindung gebracht werden. Manchmal stehen diese Beschwerden so im Vordergrund (z. B. der Alkoholmissbrauch; die Angst, auf die Straße zu gehen etc.), dass das Trauma dahinter regelrecht zur Nebensache wird. Manchmal weiß man auch gar nicht, dass die störenden Verhaltensweisen einen traumatischen Ursprung haben, weil die Erinnerung daran dem Bewusstsein nicht zugänglich ist (sog. Amnesie), oder man kann sich erinnern, stellt aber keinen Zusammenhang zum Trauma her, oder aber man kann das Erlebte nicht in Worte fassen.

Die Schwierigkeit der Diagnosestellung, und was Sie tun können

All diese Umstände können eine richtige Diagnosestellung sehr erschweren, zumal das Wissen über die Besonderheiten psychotraumatischer Prozesse auch in Fachkreisen noch nicht überall verbreitet ist.

Falls Sie also wissen, dass es in Ihrer Vorgeschichte besonders belastende Erfahrungen gibt, sollten Sie auf jeden Fall versuchen, Ihren Berater oder Therapeuten darauf hinzuweisen. Auf diese Weise können Sie mit dazu beitragen, das Risiko diagnostischer Fehleinschätzungen zu minimieren. Das ist wichtig, weil Fehldiagnosen sehr häufig zu in psychotraumatologischer Hinsicht unzureichenden Behandlungen führen. Die Ursache der Beschwerden, das Trauma, bleibt damit aber unbearbeitet und sucht sich weiterhin in allen möglichen Symptomen Ausdruck. Ungünstigstenfalls, aber leider nicht selten, resultieren hieraus jahre- und jahrzehntelange Irrfahrten durch das Gesundheitssystem. Aus diesem Grund raten wir Ihnen – sofern es Ihnen möglich ist –, sich Ihrem professionellen Ansprechpartner möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dies hat auch den Vorteil, schon bei den ersten Konsultationen erkennen zu können, ob Ihr Berater oder Therapeut wirklich hilfreich und stützend ist.

Ihren Berater oder Therapeuten über besonders belastende Ereignisse zu informieren, bedeutet nicht, „alles in allen Einzelheiten” zu schildern; es ist im Gegenteil sinnvoll – und dient ihrem eigenen Schutz –, wenn Sie das Erlebte zunächst nur mit einem Schlagwort umreißen oder sagen, Sie hätten ein „schlimmes Ereignis” oder „etwas Schlimmes” erlebt. Viele Menschen rutschen beim Erzählen nämlich sehr rasch in das traumatische Erleben hinein, und das ist nicht etwa hilfreich, sondern schädlich: Ihr Organismus reagiert darauf mit starkem physiologischem Stress, so, als sei er aktuell wieder in der traumatischen Situation. Das war damals für Sie schlecht, und das ist es jetzt auch. Psychotraumatologisch versierte BeraterInnen oder TherapeutInnen wissen das und werden daher sehr genau darauf achten, Sie vor einem unkontrollierten Wiedererleben traumatischer Inhalte zu bewahren und Sie ohne entsprechende Vorbereitung und Stabilisierung keinesfalls zu Detailschilderungen auffordern.

Wenn ein Profi Sie in einer der ersten Konsultationen nach Details des Geschehens fragt, die Sie überfordern, so teilen Sie das so klar wie möglich mit. Sprechen Sie niemals allein deshalb über das Ereignis, weil es von ihnen verlangt wird und weil sie glauben, „der Profi hat immer Recht”, und Sie seien sonst ein schlechter Klient.

Sollte Ihr Helfer auf Ihr „Nein” mit Verhaltensweisen reagieren, die Sie verunsichern, Ihnen Angst machen oder bei Ihnen gar Gefühle von Ohnmacht auslösen (z. B. Aussagen wie „Also, Sie müssen sich jetzt schon mal etwas zusammenreißen” oder „Wenn Sie mir hier nicht vertrauen wollen, dann…” oder „Am besten verschreibe ich Ihnen erstmal etwas zur Beruhigung”), so gibt es nur zwei Wege: 1. Prüfen Sie sehr genau, ob Sie sich verstanden und unterstützt fühlen und sich vorstellen können, mit diesem Menschen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu entwickeln. Falls das nicht so ist, ist es ratsam, Maßnahme Nr. 2 zu ergreifen: Suchen Sie sich einen anderen professionellen Helfer, der Ihnen gut tut.

Worauf Sie bei der Wahl des Beraters oder Therapeuten achten sollten

Um zu wissen, ob Sie in qualifizierten Händen sind, sollten Sie ihren Helfer fragen, ob er sich mit speziellen Verfahren der Traumabehandlung auskennt und ob er Erfahrung in der Behandlung mit traumatisierten Menschen hat. Werden beide Fragen bejaht und Sie haben zusätzlich den Eindruck, „die Chemie stimmt”, so sind das besonders gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Wird nur eine dieser Frage bejaht oder auch keine, so ist das zwar nicht ganz so ideal, dürfte allerdings der Normalfall sein: Es gibt derzeit noch nicht so viele Behandler mit dieser Spezialqualifikation. Fehlt sie, so ist das kein Hinweis darauf, dass Sie einen weniger guten Therapeuten vor sich haben (es gibt hervorragende Behandler ohne Spezialwissen), aber Sie sollten hier ganz besonders darauf achten, ob Sie sich gut aufgehoben und angenommen fühlen. Wenn Sie Zweifel haben oder unsicher sind, versuchen Sie, dies anzusprechen, denn gerade in der Behandlung psychotraumatisch bedingter Probleme ist es von zentraler Bedeutung, dass Therapeut und Klient gut zusammenarbeiten können. Machen Sie es von der Reaktion des Therapeuten und dem Gesprächsverlauf abhängig, ob Sie es weiter versuchen oder sich lieber um einen anderen Helfer bemühen möchten.

Die Suche nach einem anderen Behandler ist ratsam, wenn Sie auf Ihre Fragen nach psychotraumatologischen Qualifikationen und Vorerfahrungen Antworten wie etwa folgende bekommen:

  • „Was meinen Sie damit?”
  • „Ich habe eine Ausbildung, die mich zur Behandlung aller psychischen Probleme befähigt.”
  • „Ach wissen Sie, das ist mal wieder so ein neumodischer Kram, der sowieso keine langfristige Bedeutung hat.”
  • „Sie sind sich sehr unsicher, ob ich Ihnen helfen kann, und Sie hoffen, dass diese Unsicherheit verschwindet, wenn Sie mehr über mich wissen, nicht wahr? – Nun, ich glaube, Ihre innere Unsicherheit ist das eigentliche Problem, an dem wir arbeiten sollten. Seit wann haben Sie das?”
  • „Sie müssen sich schon darauf verlassen, dass ich in der Lage bin, Ihnen zu helfen.”
  • „Also, wenn Sie kein Vertrauen zu mir haben, dann hat das ganze sowieso keinen Sinn.”

Es ist sehr wichtig, daß Sie sich bei Ihrer Suche nach einem passenden Berater bzw. Therapeuten nicht entmutigen lassen. Die Wahl einer fachkundigen Einrichtung und eines kompetenten Helfers kann Ihnen unter Umständen viel zukünftiges Leid ersparen!

Einen Behandler mit Verständnis für psychotraumatische Störungen – egal, ob er nun speziell ausgebildet ist oder nicht – erkennen Sie daran, dass er im Kontakt mit Ihnen vornehmlich folgendermaßen handelt:

  • Er wird Ihre Fragen ausführlich und klar beantworten und sein grundlegendes Vorgehen in der Beratung oder Therapie erklären. Er wird sich vergewissern, dass Sie alles verstanden haben und eventuelle Missverständnisse und Unklarheiten ausräumen.
  • Er wird Ihnen Basisinformationen über psychische Traumata vermitteln und Ihnen Hinweise geben, wo und wie Sie sich darüber ausführlicher informieren können.
  • Er wird Ihnen die Angst nehmen, dass mit Ihnen irgend etwas nicht in Ordnung sei. Er wird Ihnen verstehen helfen, dass Ihre Beschwerden verständliche Reaktionen auf ein außergewöhnliches Ereignis sind, und dass diese Reaktionen individuell ganz verschieden sind.
  • Er wird deutlich zum Ausdruck bringen, auf Ihrer und an Ihrer Seite zu stehen. Er wird also nicht betont neutral und distanziert auftreten.
  • Er wird Ihnen von Anfang an und im Verlauf der gesamten Beratung oder Therapie Mitbestimmungs- und Kontrollmöglichkeiten einräumen (z. B. bezüglich der Frequenz der Sitzungen, der Art der Behandlung, der Dauer der Sitzungen, der Terminabsprache, dem Zeitpunkt bestimmter Interventionen).
  • Er bietet Ihnen die konkrete Traumadurcharbeitung nur in Einzelsitzungen, nicht in der Gruppe an. Wenn Sie Ihre Traumata im stationären Rahmen behandeln lassen wollen, so vergewissern Sie sich, dass allenfalls die Stabilisierung, nicht aber die Traumadurcharbeitung in Gruppen stattfindet. Facheinrichtungen, die diese Unterscheidung nicht treffen, sind sehr kritisch zu beurteilen, da hier die Gefahr einer affektiven Überflutung und Retraumatisierung besteht.
  • Er wird vor der Traumabearbeitung sicherstellen bzw. mit Ihnen daran arbeiten, dass Sie körperlich, sozial und psychisch in einer stabilen Situation sind, und er wird Sie nicht zur Bearbeitung des Traumas drängen.
  • Er arbeitet eng mit Fachleuten anderer Disziplinen zusammen (Juristen, Sozialarbeiter, Ärzten etc.), um wichtige äußere Schritte zur Überwindung des Traumas einzuleiten und zu unterstützen (z. B. Mobilisierung von Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz, strafrechtliche Verfolgung des Täters).

Wenn Sie eine passende Einrichtung bzw. den passenden Berater oder Therapeuten gefunden haben, bleibt nur noch die Frage der Finanzierung ihrer Behandlung zu klären. In der Regel werden die Kosten auf Antrag von ihrer Krankenkasse übernommen. Sollte das nicht möglich sein, so bitten Sie Ihren Berater oder Therapeuten, mit Ihnen andere Finanzierungsmöglichkeiten zu erkunden.