Trauma-Check und Perspektivklärung

Dieses spezielle Angebot dient der Einschätzung des eventuellen Vorliegens und der vermutlichen Schwere einer psychischen Traumatisierung sowie eventueller komorbider (d. h. zusätzlich auftretender) Syndrome. Auf der Grundlage dieser Einschätzung werden ausführliche Informationen über den Prozess der natürlichen Traumaverarbeitung, über akute und chronische Traumafolgen sowie unterstützende Hilfsangebote gegeben. Zusätzlich werden – orientiert an der spezifischen Situation des Klienten – individualisierte Empfehlungen für das weitere Vorgehen ausgesprochen (Perspektivklärung) und auf Wunsch Möglichkeiten zur Selbsthilfe (z. B. Imaginationstechniken, einfache Entspannungsübungen und ausgleichende Körperübungen) vorgestellt​.

Zielgruppen

Alle Personen, bei denen eine genauere Abklärung der Schwere und Art vorliegender traumaspezifischer Störung sowie zugehöriger Komorbiditäten gewünscht ist, die ihre persönlichen Beschwerden besser verstehen und passende Hilfsangebote kennen lernen möchten und die eine Perspektivklärung bezüglich des weiteren Vorgehens wünschen.

Inhalte

Je nach Voraussetzungen der Hilfesuchenden umfasst dieses Angebot folgende Inhalte:

  • Einschätzung, ob eine (ggf. behandlungsbedürftige) Traumatisierung vorliegt unter Zuhilfenahme einschlägiger Diagnoseverfahren (Fragebögen, klinische Interviews, Symptombeschreibungen der Ratsuchenden sowie ggf. nahestehender Bezugspersonen etc.)
  • Analyse/Reflexion förderlicher und/oder kritischer Bedingungen des Umfelds der Ratsuchenden
  • Aufklärung hinsichtlich Traumaverarbeitung und Traumafolgen
  • Informationen über weiterführende professionelle Hilfen (z. B. Traumazentrierte Fachberatung; Traumapsychotherapie) sowie Selbsthilfemöglichkeiten
  • Klärung der individuellen Perspektive; Empfehlungen für das weitere Vorgehen

Zeitlicher Umfang und Kosten

Der zeitliche Umfang dieses Angebots ist je nach Situation des Ratsuchenden mit einer Sitzung bis hin zu maximal fünf Sitzungen zu je 100 Minuten zu veranschlagen. Die Kosten werden nicht durch die Krankenkassen übernommen; in Einzelfällen übernehmen jedoch Opferhilfeinitiativen, Stiftungen oder andere Kostenträger das Honorar. Sollte dies in Ihrem speziellen Falle nicht möglich ein, handelt es sich um eine sog. Selbstzahlerleistung, deren Höhe sich an den gängigen Gebührenordnungen (EBM bzw. GOP) orientiert. In besonders prekären Einzelfällen und finanziellen Notlagen bemühen wir uns um die Vereinbarung eines abweichenden, niedrigeren Honorarsatzes. Kostenlose Beratungen sind leider nicht möglich.